Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verlegung der Semesterferien im Bundesland Vorarlberg
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 420/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2017/2018 im Bundesland Vorarlberg am ersten Montag im Februar.Abweichend von Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, Litera b, des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2017 aus 2018, im Bundesland Vorarlberg am ersten Montag im Februar.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Dokumentnummer
NOR40188993