Rechtstracker.at

§ 16

Fassungen
23.12.2016 bis 09.05.2018 — BGBl. II Nr. 427/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1623.12.201609.05.2018 BGBl. II Nr. 427/2016 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2016/2017

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 427 aus 2016,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

23.12.2016BGBl. II Nr. 427/2016

Außerkrafttretensdatum

09.05.2018

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2018,).

Text

Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete

Paragraph 16,

Frauen ist jegliche Unterstützung zu bieten, um ihren Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Vor allem ist ihnen nach Beendigung ihres Karenzurlaubs die Möglichkeit zur Teilnahme an den Integrationsmodulen zu bieten, die einen wesentlichen Teil des Aus- und Fortbildungskonzepts darstellen.

Schlagworte

Ausbildungskonzept

Im RIS seit

27.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018

Gesetzesnummer

20009757

Dokumentnummer

NOR40189128