Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2016/2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 427/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 427 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 96/2018).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2018,).
Text
Unterrepräsentation
§ 8.Paragraph 8,
Frauen sind zwar im Rechnungshof in der Verwendungsgruppe A1 gemäß § 11 Abs. 2 B-GlBG unterrepräsentiert. Der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am steten Ansteigen der Frauenquote im Prüfungsdienst (von 14,71 % in den Jahren 1994/1995 auf 40,73 % in den Jahren 2014/2015) und insbesondere am hohen Anteil der Frauen an den Aufnahmen (70,59 % in den Jahren 2014/2015). Frauen sind zwar im Rechnungshof in der Verwendungsgruppe A1 gemäß Paragraph 11, Absatz 2, B-GlBG unterrepräsentiert. Der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am steten Ansteigen der Frauenquote im Prüfungsdienst (von 14,71 % in den Jahren 1994 aus 1995, auf 40,73 % in den Jahren 2014 aus 2015,) und insbesondere am hohen Anteil der Frauen an den Aufnahmen (70,59 % in den Jahren 2014 aus 2015,).
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018
Dokumentnummer
NOR40189120