Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
24.12.2016 bis 31.12.2021 — BGBl. III Nr. 227/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 124.12.201631.12.2021 BGBl. III Nr. 227/2016 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

ADN - Beförderung von schwerem Heizöl in Tankschiffen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 227 aus 2016,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

24.12.2016BGBl. III Nr. 227/2016

Außerkrafttretensdatum

31.12.2021

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Text

  1. Ziffer eins
    Abweichend von Absatz 7.2.4.25.5 der Anlage zum ADN, ist es beim Beladen von UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (SCHWERES HEIZÖL) in Verladeanlagen, die zum 31.12.2016 nicht über eine Gasabfuhrleitung verfügen nicht erforderlich, die während dem Beladen austretenden Gas/Luftgemische an Land abzuführen.
  2. Ziffer 2
    In diesem Fall dürfen die Ladetanks abweichend von Absatz 7.2.4.16.10 durch die in Absatz 9.3.2.22.4 a) oder 9.3.3.22.4 a) der Anlage zum ADN genannten Vorrichtung zum gefahrlosen Entspannen der Ladetanks geöffnet werden. Abweichend von den Absätzen 9.3.2.22.4 a), 3. Spiegelstrich, oder 9.3.3.22.4 a), 3. Spiegelstrich der Anlage zum ADN ist dann keine dauerbrandsichere Flammendurchschlagsicherung in dieser Vorrichtung erforderlich. Um eine Austrittsöffnung muss ein Umkreis von 2 m als Gefahrenbereich gekennzeichnet sein.
  3. Ziffer 3
    Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2021 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADN-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben., Wird sie vorher von einem der Unterzeichner ganz oder teilweise widerrufen, gilt sie in diesem Fall bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur noch für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADN-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

Im RIS seit

28.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2016

Gesetzesnummer

20009760

Dokumentnummer

NOR40189156