Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
ab 01.01.2017 — BGBl. II Nr. 442/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute01.01.2017 BGBl. II Nr. 442/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grundausbildungsverordnung BMLV – M BUO 2017

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 442 aus 2016,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2017BGBl. II Nr. 442/2016

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Anlage 3

Lehr- und Stundenplan
„Lehrgang Kaderanwärterausbildung 3“

Ausbildungs- und Prüfungsfach

Richt-stunden-anzahl

Lehrinhalte – Schwerpunkte

Grundlagen des Österreichischen Verfassungsrechts und der Behördenorganisation sowie des Rechts der Europäischen Union

16

Überblick über die Grundprinzipien der Verfassung, den Stufenbau der Rechtsordnung, die Staatsgewalten, den Weg der Bundesgesetzgebung, die Organisation der Verwaltung und Gerichtsbarkeit, den Rechtsschutz und die Kontrolle, die Grund- und Freiheitsrechte sowie über das Recht der Europäischen Union

Grundlagen des Dienst- und Besoldungsrechts der Bundesbediensteten

16

Grundlagen des Dienst- und Besoldungsrechts der Bundesbediensteten, insbesondere der Militärpersonen und Militär-VB

Grundlagen des Wehrrechts, des Einsatzrechts und des Humanitären Völkerrechts

30

Grundlagen der Wehrverfassung, des Wehrgesetzes, des Auslandseinsatzrechts, des Heeresdisziplinargesetzes, des Militärbefugnisgesetzes, des Einsatzrechts sowie des Rechts der bewaffneten Konflikte, Genfer Konvention

Heereskunde und Gefechtsmittellehre **

40

Gliederung des Bundesheeres, Grundkenntnisse über Truppen– und Waffengattungen, militärische Begriffe, taktische Zeichen und Abkürzungen

Politische Bildung

20

Nationale und internationale Sicherheitspolitik, Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Strukturen und Aufgaben ausgewählter internationaler Organisationen, Einsätze des Bundesheeres im Rahmen internationaler Organisationen

Ausbildungsmethodik und Führungsverhalten **

242

Grundlagen des Führungsverhaltens und der Kommunikation, Grundlagen der Rhetorik, psychologische, pädagogische und didaktische Grundlagen, Kritikgespräch, Selbst- und Fremdbild, gruppendynamische Prozesse, Ausbildungsmethoden, Vor- und Nachbereitung der Ausbildung, Ausbildung zum Sicherheitsorgan beim Scharfschießen, Ausbildung zum Ausbildner in Gefechtsdienst sowie Waffen- und Schießdienst, praktische Ausbildung bei Drill- und Standardsituationen

Führen und Aufgaben im Einsatz **

370

Führungsverfahren und Befehlsgebung, taktische Zeichen und Skizzen, Einsatzarten im Rahmen von friedensunterstützenden Operationen, Führung der Gruppe in den Einsatzarten Sicherung, Marsch, Aufklärung, Bewachung und Überwachung, Anordnung, Durchführung und Überwachung von allgemeinen Aufgaben im Einsatz einschließlich der Einsatzunterstützung, Führung der Gruppe unter psychischer und physischer Belastung, Führung der Gruppe im scharfen Schuss im Rahmen eines Gruppengefechtsschießens, Einsatz von Schließmitteln – Grundtechniken zur Anwendung unmittelbarer Zwangsgewalt

Fremdsprachenausbildung **

180

Einfache Anwendung der Fremdsprache „Englisch“ im täglichen Dienstbetrieb (Erreichung der Leistungsstufe 1).

Körperausbildung **

152

Methodik der Körperausbildung, Verbessern der eigenen Ausdauer, Geschicklichkeit und Kraft

Dienstbetrieb *,**

20

Dienstbetrieb und Schriftverkehr, Heereskraftfahrdienst, Militärische Sicherheit, Personalvertretungsangelegenheiten, Angelegenheiten der Gleichbehandlung und des Gender Mainstreamings

Berufsethische Bildung *,**

20

Gewissen und Verantwortung im militärischen Einsatz, ethische, moralische und sittliche Anforderungen an den Unteroffizier im Krieg und im Frieden, Interkulturalität

* Kein Prüfungsfach

** Kein Ausbildungs- und Prüfungsfach für die Waffengattung Jagdkommandotruppe

Schlagworte

Lehrplan, Ausbildungsfach, Grundrecht, Dienstrecht, Sicherheitspolitik, Selbstbild, Vorbereitung, Waffendienst, Drillsituation

Im RIS seit

03.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2021

Gesetzesnummer

20009768

Dokumentnummer

NOR40189647