Norm AndKo-SoV× ▾ ‹›Gliederung Anderkonten-Sorgfaltspflichtenverordnung (AndKo-SoV) Fassungen (Gesetz) ab 04.01.2017 — BGBl. II Nr. 7/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute04.01.2017 BGBl. II Nr. 7/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.01.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Festlegung eines geringen Risikos der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Bereich der Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren oder Immobilienverwaltern§ 2Vereinfachte Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Feststellung und Überprüfung der Identität des Treugebers bei Sammel-, Verlassenschafts-, Pflegschafts- oder Insolvenzanderkonten von Rechtsanwälten oder Notaren§ 3Vereinfachte Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Feststellung und Überprüfung der Identität des Treugebers bei Anderkonten von Rechtsanwälten und befugten Immobilienverwaltern für Eigentümergemeinschaften