Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 22/2017Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt ohne Einschränkung aufgrund der Staatsangehörigkeit für Personen,
die Einwohner Australiens sind oder waren; oder
für die die österreichischen Rechtsvorschriften gelten oder galten;
und für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Buchstaben a und b bezeichneten Personen ableiten.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2025
Dokumentnummer
NOR40191355