Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
KLRV Universitäten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 69/2017 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 104/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2017, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 104 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 16Paragraph 16
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Kostenträgerrechnung/Leistungsrechnung
§ 16.Paragraph 16,
(1)Absatz eins,Im Rahmen der Kostenträgerrechnung/Leistungsrechnung sind sämtliche Kosten gemäß § 4 sowie die Erlöse gemäß § 5 den erbrachten Leistungen zuzurechnen.Im Rahmen der Kostenträgerrechnung/Leistungsrechnung sind sämtliche Kosten gemäß Paragraph 4, sowie die Erlöse gemäß Paragraph 5, den erbrachten Leistungen zuzurechnen.
(2)Absatz 2,Die Leistungen sind dabei zumindest wie folgt zu untergliedern:
Lehre (in Bachelor-, Master- und Diplomstudien) gemäß § 54 UG pro Kosten- und Leistungsrechnungs-Disziplinengruppe (KLR-Disziplinengruppe) gemäß Anlage 2,Lehre (in Bachelor-, Master- und Diplomstudien) gemäß Paragraph 54, UG pro Kosten- und Leistungsrechnungs-Disziplinengruppe (KLR-Disziplinengruppe) gemäß Anlage 2,
Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste („EEK“), sofern nicht Z 3, 4 oder 5 zuordenbar, pro KLR-Disziplinengruppe gemäß Anlage 2,Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste („EEK“), sofern nicht Ziffer 3, 4, oder 5 zuordenbar, pro KLR-Disziplinengruppe gemäß Anlage 2,
Forschung und Entwicklung/EEK aus Fördermitteln pro KLR-Disziplinengruppe gemäß Anlage 2,
sonstige nichtwirtschaftliche Forschung/EEK aus Drittmitteln pro KLR-Disziplinengruppe gemäß Anlage 2,
Auftragsforschung und künstlerische Arbeiten im Auftrag Dritter pro KLR-Disziplinengruppe gemäß Anlage 2,
Weiterbildung wirtschaftlich,
Weiterbildung nichtwirtschaftlich,
Sonstige wirtschaftliche Leistungen,
Sonstige nichtwirtschaftliche Leistungen,
Patientinnen- und Patientenversorgung inkl. Klinischer Mehraufwand und
Behandlung und Pflege von Tieren.
Schlagworte
Bachelorstudium, Masterstudium, Patientinnenversorgung
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2019
Dokumentnummer
NOR40214067