Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Verantwortliche Personen im Bergbau 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 96/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 15Paragraph 15
Text
Einschlägige Lehranstalt – Aufbereitungstätigkeiten
§ 15.Paragraph 15,
(1)Absatz eins,Als Ausbildung an einer einschlägigen Lehranstalt gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Aufbereitungstätigkeiten bei Aufbereitung von Kohlenwasserstoffen
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer der folgenden Lehranstalten:
Techniker-Lehrgang, Fachrichtung Fördertechnik an der Deutschen Bohrmeisterschule in Celle,
Schichtführer-Lehrgang, Fachrichtung Fördertechnik an der Deutschen Bohrmeisterschule in Celle,
Schichtführer-Lehrgang Süßgas an der Deutschen Bohrmeisterschule in Celle, sofern es sich um das Aufbereiten von süßem Erdgas handelt,
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Höheren Technischen Lehranstalt einschließlich deren Sonderformen in einer der folgenden Fachrichtungen:
Chemie und Chemieingenieurwesen,
Maschinenbau und Maschineningenieurwesen,
Werkstoffingenieurwesen und Werkstofftechnik,
Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsingenieure,
sofern es sich um das Aufbereiten von süßem Erdgas handelt.
(2)Absatz 2,Als Ausbildung an einer einschlägigen Lehranstalt gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Aufbereitungstätigkeiten bei Aufbereitung anderer mineralischer Rohstoffe
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Höheren Technischen Lehranstalt einschließlich deren Sonderformen in einer der folgenden Fachrichtungen:
Chemie und Chemieingenieurwesen,
Maschinenbau und Maschineningenieurwesen,
Werkstoffingenieurwesen und Werkstofftechnik,
Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsingenieure,
Metallurgie und Umwelttechnik,
Höhere Lehranstalt für Rohstofftechnik,
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Rohstoff- und Energietechnik,
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer der folgenden Lehranstalten:
Berg- und Hüttenschule Leoben, Abteilung Bergbau,
Werkmeisterschule für Hüttenindustrie.
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2017
Dokumentnummer
NOR40191993