Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 56/2017Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2017,
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
99/01 Straßenverkehr
Text
ARTIKEL 5
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und des gegenseitigen Einvernehmens.
Dieses Abkommen unterliegt der Genehmigung im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften jeder Vertragspartei. Die Bekanntgabe des Abschlusses des Genehmigungsverfahrens erfolgt durch Austausch von Noten.
Das Abkommen tritt mit dem Ablauf des dreißigsten Tages ab dem Tag der Zustellung der späteren Note in Kraft.
Geschehen in Prag am 17. Jänner 2017 in zweifacher originaler Ausfertigung, jeweils in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Wortlaute gleiche Gültigkeit besitzen.
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2017
Dokumentnummer
NOR40192483