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Art. 5

Fassungen
ab 23.04.2017 — BGBl. III Nr. 56/2017 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute23.04.2017 BGBl. III Nr. 56/2017 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2017,

Typ

Vertrag - Tschechische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

23.04.2017BGBl. III Nr. 56/2017

Außerkrafttretensdatum

Index

99/01 Straßenverkehr

Text

ARTIKEL 5

  1. Ziffer eins
    Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und des gegenseitigen Einvernehmens.
  2. Ziffer 2
    Dieses Abkommen unterliegt der Genehmigung im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften jeder Vertragspartei. Die Bekanntgabe des Abschlusses des Genehmigungsverfahrens erfolgt durch Austausch von Noten.
  3. Ziffer 3
    Das Abkommen tritt mit dem Ablauf des dreißigsten Tages ab dem Tag der Zustellung der späteren Note in Kraft.

Geschehen in Prag am 17. Jänner 2017 in zweifacher originaler Ausfertigung, jeweils in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Wortlaute gleiche Gültigkeit besitzen.

Im RIS seit

18.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2017

Gesetzesnummer

20009856

Dokumentnummer

NOR40192483