Norm Unentgeltliche Eigentumsübertragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg× ▾ ‹›Gliederung Unentgeltliche Eigentumsübertragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg Fassungen (Gesetz) ab 25.04.2017 — BGBl. I Nr. 55/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute25.04.2017 BGBl. I Nr. 55/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 25.04.2017 § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7Anl. 1Anl. 2