Pos., Pos.
| 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs | – |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
6. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeits-vorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | – |
7. | Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (zB Sicherheitsgeschirr) (vgl. § 3 Abs. 2)Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (zB Sicherheitsgeschirr) vergleiche Paragraph 3, Absatz 2,) |
8. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte |
9. | Kenntnis der Werkstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten |
10. | Kenntnis der berufsspezifischen Normen und Richtlinien |
11. | – | – | Bewerten der branchenüblichen Werkstoffe in Bezug auf technische Kennwerte (zB Reflexion, Zugfestigkeit, Reißfestigkeit, Wasserdurchlässigkeit, UV-Schutzfaktor, g-Wert, fc-Wert, Openess-Faktor usw.) |
12. | Grundkenntnisse des Oberflächenschutzes und der Oberflächenveredelung | Kenntnis der fachgerechten Behandlung und Pflege von oberflächenveredelten Werkstoffen |
13. | Grundkenntnisse der unterschiedlichen Bauweisen von Gebäuden und deren Abschlüsse (Aufbau, Funktion usw.) | Grundkenntnisse der Baumaterialien und der Bauphysik | Kenntnis der unterschiedlichen Bauweisen von Gebäuden und deren Abschlüsse (Aufbau, Funktion usw.) |
14. | Grundkenntnisse des Aufbaus, der Funktion sowie der Arten und Anwendungsmöglichkeiten von Sonnenschutzanlagen (wie zB Rollläden, Rollladen-Fensterkombinationen, Innen- und Außenjalousien, Markisen, Wintergarten-Gegenzuganlagen, textile Innen- und Außenrollos, Sonnensegel, Verdunkelungsanlagen, Plissees, Vertikaljalousien usw.) | Kenntnis des Aufbaus, der Funktion sowie der Arten und Anwendungsmöglichkeiten von Sonnenschutzanlagen (Rollläden, Rollladen-Fensterkombinationen, Innen- und Außenjalousien, Markisen, Wintergarten-Gegenzuganlagen, textile Innen- und Außenrollos, Sonnensegel, Verdunkelungsanlagen, Plissees, Vertikaljalousien usw.) |
15. | – | Grundkenntnisse des Aufbaus, der Funktion sowie der Arten und Anwendungsmöglichkeiten von Insektenschutzanlagen | Kenntnis des Aufbaus, der Funktion sowie der Arten und Anwendungsmöglichkeiten von Insektenschutzanlagen |
16. | Grundkenntnisse der Herstellungsverfahren für Sonnen- und Insektenschutzanlagen | – | – |
17. | Grundkenntnisse der Farbenlehre, Farbordnungssysteme und Farbpsychologie |
18. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrotechnik und Elektronik |
19. | – | Kenntnis der berufsspezifischen Wärmelehre, Lichttechnik und Schalltechnik sowie der Aerodynamik (Windbelastungen) |
20. | – | Kenntnis der elektrischen Antriebe von Sonnenschutzanlagen und deren Montagemöglichkeiten |
21. | – | – | Kenntnis der Funktion, Möglichkeiten und Anwendungsbereiche von Automatisierungssystemen (drahtgebunden, drahtlos) in der Sonnenschutztechnik |
22. | Lesen und Anfertigen einfacher Zeichnungen und Skizzen | Lesen von technischen Unterlagen wie zB von Zeichnungen, Skizzen, Montageplänen, Installationsplänen, Schaltplänen, Bauplänen usw. sowie Anfertigen von einschlägigen Zeichnungen und Skizzen |
23. | – | – | Grundkenntnisse des rechnergestützten Zeichnens und des Umgangs mit digitalen Medien |
24. | Messen von mechanischen und elektrischen Größen unter Anwendung von Messgeräten sowie Beurteilen und Einschätzen der Messwerte |
25. | Einfaches manuelles Bearbeiten von Werkstoffen (Messen, Anreißen, Biegen und Richten, Bohren, Sägen, Feilen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand) | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen |
26. | Herstellen von unlösbaren und lösbaren Verbindungen (Schrauben, Nieten, Stiften, Klemm-, Klebe- und Steckverbindungen) | – |
27. | Kenntnis der textilen Gewebearten | – | – | – |
28. | Einfaches Bearbeiten von textilen Geweben (zB Schneiden, Stanzen) | Bearbeiten von textilen Geweben (zB Nähen, Kleben) sowie Behandeln und Pflegen |
29. | Zurichten, Formen, Verlegen und Anschließen von elektrischen Leitungen im berufsspezifischen Anwendungsbereich | Dimensionieren von elektrischen Leitungen im berufsspezifischen Anwendungsbereich |
30. | Zusammenbau von einfachen Sonnenschutzanlagen | Zusammenbau von Sonnenschutzanlagen |
31. | Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen | Einrichten und Absichern von Baustellen |
32. | Mitarbeiten beim Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen, Arbeitsbühnen und Schutzgerüste für den Eigenbedarf | Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen, Arbeitsbühnen und Schutzgerüste für den Eigenbedarf |
33. | Grundkenntnisse der Statik und der Befestigungstechniken | Kenntnis der Befestigungstechniken und der Montagemöglichkeiten von Sonnenschutzanlagen unter Berücksichtigung der Montageuntergründe und Gebäudebauweisen | Kenntnis der Auswirkungen von Materialpaarungen |
34. | Mitarbeiten beim Montieren und Inbetriebnehmen von Sonnenschutzanlagen | Montieren und Inbetriebnehmen von Sonnenschutzanlagen |
35. | Mitarbeiten beim Anschließen und Inbetriebnehmen von sonnenschutztechnischen Steuerungs- und Automatisierungssystemen | Anschließen und Inbetriebnehmen von sonnenschutztechnischen Steuerungs- und Automatisierungssystemen |
36. | Mitarbeiten beim Durchführen von Funktionskontrollen (Sicherstellen der Funktion) | Durchführen von Funktionskontrollen (Sicherstellen der Funktion) |
37. | – | Mitarbeiten beim Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Sonnenschutzanlagen | Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Sonnenschutzanlagen |
38. | – | Mitarbeiten beim Prüfen, Instandsetzen und Warten von Sonnenschutzanlagen | Prüfen, Instandsetzen und Warten von Sonnenschutzanlagen |
39. | – | Aufnehmen von Naturmaßen | Auswählen von Sonnenschutzanlagen (wie zB Rollläden, Rollladen-Fensterkombinationen, Innen- und Außenjalousien, Markisen, Wintergarten-Gegenzuganlagen, textile Innen- und Außenrollos, Sonnensegel, Verdunkelungsanlagen, Plissees, Vertikaljalousien usw.) und Insektenschutzanlagen samt Unterkonstruktionen unter Beachtung der Zusammenhänge von Kundenwunsch, Abmessungen und baulichen Gegebenheiten |
40. | – | – | Mitwirken bei Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung von Sonnenschutzanlagen (zB Kalkulieren des Materialbedarfs, Erstellen von Stücklisten und Schnittmaßen) | Durchführen von Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung von Sonnenschutzanlagen (zB Kalkulieren des Materialbedarfs, Erstellen von Stücklisten und Schnittmaßen) |
41. | – | – | – | Kalkulieren von Sonnenschutzanlagen |
42. | – | – | Kenntnis und Anwendung des Projektmanagements und der Projektabwicklung | Mitarbeiten bei der Organisation und Abwicklung von Projekten |
43. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | Beraten von Kunden/innen (zB über die Auswahl oder die Behandlung und Pflege von Sonnenschutzanlagen) unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
44. | – | – | Mitarbeit beim Übergeben der Sonnenschutzanlage und Einschulen des/der Kunden/in | Übergeben der Sonnenschutzanlage und Einschulen des/der Kunden/in |
45. | Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke |
46. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
47. | Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und der Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen |
48. | – | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – |
49. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
50. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
51. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere Erste-Hilfe-Maßnahmen |
52. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
53. | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
| | | | |