Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Truppenoffiziersausbildungsverordnung 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 160/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 160 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anlage 1
Lehr- und Stundenplan „Zulassungsprüfung“ |
Ausbildungs- und Prüfungsfach | Richtstunden-anzahl | Lehrinhalte - Schwerpunkte |
Führungsausbildung Teil 1Führungsausbildung, Teil 1 | 300 | Waffengattungsunabhängige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zum Erwerb von Führungskompetenzen, vorwiegend am Modell der Infanterie, mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Verfahren zur Sicherstellung des Einsatzes im urbanen und ruralen Gelände. |
Körperausbildung | 135 | Hindernislauf und Schwimmen nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung für die Körperausbildung sowie die Zulassungsprüfung für Militärfallschirmspringen (Klimmzüge, Sit-ups). |
| | |
Schlagworte
Richtstundenanzahl, Lehrplan
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2017
Dokumentnummer
NOR40193770