Rechtstracker.at

Anl. 2 HS-WV

Fassungen
ab 26.06.2025 — BGBl. II Nr. 115/2025
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2 heute26.06.2025 § → § BGBl. II Nr. 115/2025
Anl. 201.07.201725.06.2025 BGBl. II Nr. 189/2017 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 189 aus 2017, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

26.06.2025BGBl. II Nr. 115/2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

HS-WV

Index

72/14 Hochschülerschaft

Text

Anlage 2 Mindestgliederung Gebarungserfolgsrechnung

GEBARUNGSERFOLGSRECHNUNG

Berichtsjahr

Vorjahr

römisch eins. Erträge im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit

 

 

              1. Studierendenbeiträge

 

 

2. Beiträge gem. Paragraphen 7, Absatz 2, 14, Absatz 3, oder 25 Absatz 3, HSG 2014

 

 

              3. Erträge aus Stiftungen, Spenden und Zuwendungen

 

 

              4. Erträge aus Inseraten und Werbung

 

 

              5. Sonstige Erträge

 

 

SUMME römisch eins

 

 

römisch zwei. Aufwendungen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit

 

 

              1. Personalaufwand

 

 

  1. Litera a
    Gehälter

 

 

  1. Litera b
    Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche MV-Kassen

 

 

  1. Litera c
    Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

 

 

  1. Litera d
    Sonstige Sozialaufwendungen

 

 

              2. Funktionsgebühren

 

 

              3. Werkverträge und Honorare

 

 

              4. Sachaufwendungen

 

 

              5. Abschreibungen

 

 

SUMME römisch zwei

 

 

römisch drei. Ergebnis der unmittelbaren Vertretungstätigkeit (= römisch eins. abzüglich römisch zwei.)

 

 

 

römisch vier. Erträge aus Veranstaltungen

 

 

römisch fünf. Aufwendungen aus Veranstaltungen

 

 

römisch sechs. Ergebnis aus Veranstaltungen (römisch vier. abzüglich römisch fünf.)

 

 

 

römisch sieben. Erträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen

 

 

römisch acht. Aufwendungen aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen

 

 

römisch neun. Ergebnis aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen (römisch sieben. abzüglich römisch acht.)

 

 

 

römisch zehn. Finanzerträge

 

 

römisch elf. Finanzaufwendungen

 

 

römisch zwölf. Finanzergebnis (römisch zehn. abzüglich römisch elf.)

 

 

 

römisch dreizehn. Steuern und Abgaben

 

 

römisch vierzehn. Ergebnis der laufenden Gebarung (Summe aus römisch drei., römisch sechs., römisch neun., römisch zwölf. abzüglich römisch dreizehn.)

 

 

 

römisch fünfzehn. abzüglich Zuweisung zu Rücklagen

 

 

römisch sechzehn. zuzüglich Auflösung von Rücklagen

 

 

römisch siebzehn. Gebarungsüberschuss/-fehlbetrag

 

 

Im RIS seit

30.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2025

Gesetzesnummer

20009925

Dokumentnummer

NOR40270074