Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 01.04.2017 — BGBl. I Nr. 133/2017 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.04.2017 BGBl. I Nr. 133/2017 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 133 aus 2017,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2017BGBl. I Nr. 133/2017

Außerkrafttretensdatum

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 1

Zielsetzungen Pilotprojekt Bildungskompass

  1. Absatz eins,Im Auftrag des BMFJwurde ein Konzept für die strukturierte Erfassung und Dokumentation von Lerndispositionen von vier- und fünfjährigen Kindern in elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen erstellt. Dieses bildet einen integrierenden Bestandteil der gegenständlichen Vereinbarung.
  2. Absatz 2,Ziel des Pilotprojekts ist die praktische Erprobung des Konzepts gemäß Absatz eins und des im Auftrag des BMFJ vom Charlotte-Bühler-Institut zu erstellenden Schulungskonzepts für elementarpädagogische Fachkräfte. Dabei ist der personelle Mehraufwand für Schulung, Beobachtung und Dokumentation zu erheben.
  3. Absatz 3,Ziel des Pilotprojekts ist zu erheben, ob mit dem Bildungskompass und der damit zusammenhängenden Beobachtung der Kinder der Übergang zur Volksschule entsprechend stärken- und potentialorientiert begleitet wird.

Schlagworte

Kinderbetreuungseinrichtung, Kinderbildungseinrichtung

Im RIS seit

08.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2025

Gesetzesnummer

20009951

Dokumentnummer

NOR40196140