Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
APAB-Untersuchungskostenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 216/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
36 Wirtschaftstreuhänder
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. I Nr. 6/2026)Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 6 aus 2026,)
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der Stundensatz beträgt
für mit der Funktion „Gruppenverantwortlicher“ betraute Mitarbeiter der APAB
| 200 Euro, |
für mit der Funktion „Referent“ betraute Mitarbeiter der APAB
| 150 Euro, | |
für von der APAB beigezogene Sachverständige
| 200 Euro. | |
| | |
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026
Dokumentnummer
NOR40196273