Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 215/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 215 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
1. Hauptstück
Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
1. Ziele
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Das Bundesministerium für Familien und Jugend bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Gleichstellung für Frauen und Männer zu gewährleisten.
(2)Absatz 2,Mit der Umsetzung des Frauenförderungsplanes sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt und erreicht werden:
die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt und die Förderung einer positiven Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen,
die Förderung und Stärkung der beruflichen Identität, des Selbstbewusstseins von Frauen und der Bereitschaft, mit zu gestalten, Einfluss zu nehmen und Verantwortung zu übernehmen,
die Förderung des Konsenses über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern sowie die Förderung der Akzeptanz der Inanspruchnahme von Elternkarenzzeit durch Männer im Ressort,
der Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen,
die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer,
die Förderung einer gleichberechtigten Repräsentanz der Frauen in allen Entscheidungsstrukturen
die Anhebung des Frauenanteils in allen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen und Funktions- bzw. Bewertungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind,
die Anhebung des Frauenanteils sowohl in Führungspositionen als auch in Funktionen, Kommissionen und Gremien, in denen Frauen unterrepräsentiert sind,
in Maßnahmen und Strategien, insbesondere im Bereich des Organisations- und Personalwesens des Bundesministeriums für Familien und Jugend, soll der Leitgedanke des Gender Mainstreaming Beachtung finden; dieser soll für die Frauenförderung nutzbar gemacht werden;
die Maßnahmen zur Frauenförderung sind in das System der Personalplanung und Personalentwicklung zu integrieren;
Schlagworte
Verwendungsgruppe, Funktionsgruppe, Organisationswesen
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2017
Dokumentnummer
NOR40196290