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Art. 4 HOG – Vereinbarung

Fassungen
ab 28.07.2017 — BGBl. I Nr. 134/2017 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 4 heute28.07.2017 BGBl. I Nr. 134/2017 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Vereinheitlichung der Regelungen zu Haftungsobergrenzen (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 2017,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

28.07.2017BGBl. I Nr. 134/2017

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

HOG – Vereinbarung

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 4

Anrechnung von Haftungen

  1. Absatz eins,Die relevanten Haftungsstände werden insbesondere zur Vermeidung von Doppelanrechnungen nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise gemäß Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten ermittelt.
  2. Absatz 2,Die Anrechnung von Haftungen auf die Obergrenze erfolgt zum Nominalbetrag des Haftungsstandes und ohne Gewichtung. Risikogruppen werden nur zur Risikovorsorge nach den Kriterien des ÖStP 2012 gebildet.
  3. Absatz 3,Solidarhaftungen werden anteilig und nicht mit dem jeweils vollen Nominale in die Haftungsobergrenze eingerechnet.
  4. Absatz 4,Umklassifizierungen im Rahmen des Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010) und dadurch veränderte Zurechnungen von Haftungen sowie sonstige Passivüberschreitungen gelten nicht als Überschreitungen der Obergrenzen nach dieser Vereinbarung. Eine Reduktion unter die Obergrenze wird nach Maßgabe wirtschaftspolitischer Möglichkeiten binnen angemessener Frist angestrebt. Artikel 6, Absatz 3, letzter Satz ist diesfalls nicht anwendbar.
  5. Absatz 5,Ausgliederungen, das sind außerbudgetäre Einheiten, die gemäß ESVG 2010 im Sektor Staat klassifiziert werden, werden nach den gleichen Regeln erfasst.

Im RIS seit

30.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2024

Gesetzesnummer

20009971

Dokumentnummer

NOR40196761