Norm Ausstellung von Dienstausweisen, die die Anforderungen des § 60 Abs. 2a BDG nicht erfüllen× ▾ ‹›Gliederung Ausstellung von Dienstausweisen, die die Anforderungen des § 60 Abs. 2a BDG nicht erfüllen Fassungen (Gesetz) ab 16.09.2017 — BGBl. II Nr. 250/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute16.09.2017 BGBl. II Nr. 250/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 16.09.2017 Art. 1