Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Kollmann 2017-2018
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 262/2017 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 33/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 262 aus 2017, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 33 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
auf der Richtungsfahrbahn Italien für die Fahrtrichtung Italien der Abschnitt von km 272,65 bis km 271,64 und
auf der Richtungsfahrbahn Italien für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt von km 272,53 bis km 271,14.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2018
Dokumentnummer
NOR40197812