Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Gleinalmtunnel 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 289/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz – jeweils folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
für die Fahrtrichtung Voralpenkreuz der Abschnitt zwischen km 148,23 und km 139,68 und
für die Fahrtrichtung Spielfeld der Abschnitt zwischen km 139,68 und km 148,18.
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2017
Dokumentnummer
NOR40198687