Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Gräberntunnel ISection Control-Messstreckenverordnung Gräberntunnel römisch eins
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 303/2017 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 244/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 303 aus 2017, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 244 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Italien – folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
für die Fahrtrichtung Italien der Abschnitt zwischen km 244,14 und km 246,36 und
für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt zwischen km 246,38 und km 244,01
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2018
Dokumentnummer
NOR40198835