Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistik über Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 304/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 304 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Erhebungsmerkmale, Statistische Einheiten
§ 2.Paragraph 2,
Es sind folgende Merkmale der 18- bis 64-jährigen Angehörigen privater Haushalte, die gemäß § 6 und § 7 Abs. 2 bis 5 der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010, BGBl. II Nr. 111, als Stichprobenhaushalte ausgewählt wurden, zu erheben: Es sind folgende Merkmale der 18- bis 64-jährigen Angehörigen privater Haushalte, die gemäß Paragraph 6 und Paragraph 7, Absatz 2 bis 5 der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010, Bundesgesetzblatt , römisch zwei Nr. 111, als Stichprobenhaushalte ausgewählt wurden, zu erheben:
Bestehen von Betreuungspflichten (Kinder 0-14 Jahre, zu pflegende Angehörige),
Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen,
Gründe für Nichtinanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen,
Auswirkungen der Kinderbetreuungspflichten auf die Erwerbstätigkeit,
Flexible Arbeitszeitregelung zwecks Betreuung,
Möglichkeit, zwecks Betreuung ganze Tage freizunehmen,
Arbeitsbedingtes Haupthindernis für die Vereinbarkeit,
Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung,
Gesamtdauer der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung,
Inanspruchnahme von Elternkarenz unselbständig erwerbstätiger Eltern,
Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen hilfsbedürftiger Angehöriger.
Zuletzt aktualisiert am
09.11.2017
Dokumentnummer
NOR40198848