Kurztitel
Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018 (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 160/2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 198/2022Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 160 aus 2017, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 198 aus 2022,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel 1
Zielsetzung
Um Personen ohne ausreichende Mindestqualifikation (Art. 4 Abs. 2 Z 1 und Art. 4 Abs. 3 Z 1) bessere Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu eröffnen sowie deren soziale Integration zu fördern, wurde durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, BGBl. I Nr. 39/2012, ein österreichweit einheitliches, zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Förderprogramm eingerichtet und mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, BGBl. I Nr. 30/2015, für die Jahre 2015 bis 2017 weitergeführt. Dieses Förderprogramm wird in den Jahren ab 2018 fortgeführt.Um Personen ohne ausreichende Mindestqualifikation (Artikel 4, Absatz 2, Ziffer eins und Artikel 4, Absatz 3, Ziffer eins,) bessere Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu eröffnen sowie deren soziale Integration zu fördern, wurde durch die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2012,, ein österreichweit einheitliches, zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Förderprogramm eingerichtet und mit der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2015,, für die Jahre 2015 bis 2017 weitergeführt. Dieses Förderprogramm wird in den Jahren ab 2018 fortgeführt.