Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2018
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 365/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
68/01 Behinderteneinstellung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2018 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Arbeitgeber/innen mit 25 bis 99 Arbeitnehmer/innen monatlich 257 Euro, für Arbeitgeber/innen mit 100 bis 399 Arbeitnehmer/innen 361 Euro und für Arbeitgeber/innen mit 400 oder mehr Arbeitnehmer/innen 383 Euro.Die Höhe der gemäß Paragraph 9, Absatz 2, des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2018 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Arbeitgeber/innen mit 25 bis 99 Arbeitnehmer/innen monatlich 257 Euro, für Arbeitgeber/innen mit 100 bis 399 Arbeitnehmer/innen 361 Euro und für Arbeitgeber/innen mit 400 oder mehr Arbeitnehmer/innen 383 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2017
Dokumentnummer
NOR40199523