Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Netzbenutzerkategorien-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 402/2017 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 398/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2017, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Text
Netzbenutzerkategorien für Einspeiser
§ 1.Paragraph eins,
Netzbenutzerkategorien für Einspeiser sind:
Wasserkraftwerke:
Laufkraftwerke mit und ohne Schwellbetrieb,
Speicherkraftwerke, untergliedert in Tages-, Wochen- und Jahresspeicherkraftwerke, jeweils mit und ohne Pumpspeicherung;
Wärmekraftwerke:
mit KWK, untergliedert nach Technologien gemäß Anlage II zum ElWOG 2010,mit KWK, untergliedert nach Technologien gemäß Anlage römisch zwei zum ElWOG 2010,
darüber hinaus sind jeweils rohstoffabhängige Ökoanlagen zu unterscheiden;
Schlagworte
Tagesspeicherkraftwerk, Wochenspeicherkraftwerk
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2024
Dokumentnummer
NOR40199882