Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Nordumfahrung Klagenfurt 2018
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 28/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 28 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildverarbeitenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
auf der Richtungsfahrbahn Wien in Fahrtrichtung Italien der Abschnitt von km 321,34 bis km 327,55 und
auf der Richtungsfahrbahn Wien in Fahrtrichtung Wien der Abschnitt von km 327,57 bis km 321,55.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2018
Dokumentnummer
NOR40200432