Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen EG – Marokko
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 26/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2018,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL 12
Preisgestaltung
Die Preise für Luftverkehrsdienste im Rahmen dieses Abkommens werden frei festgesetzt und sind keiner Genehmigung zu unterwerfen. Eine Vorlage ausschließlich zu Informationszwecken kann jedoch verlangt werden. Preise für die Beförderung ausschließlich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unterliegen den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft.
Zuletzt aktualisiert am
22.03.2018
Dokumentnummer
NOR40200606