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Art. 35

Fassungen
ab 01.03.2018 — BGBl. III Nr. 40/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 35 heute01.03.2018 BGBl. III Nr. 40/2018 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2018,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 35

Inkrafttretensdatum

01.03.2018BGBl. III Nr. 40/2018

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 35

Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung

(1) Die Vertragsparteien kommen überein, den Dialog und die Zusammenarbeit zur nachhaltigen Entwicklung in der Landwirtschaft, der Fischerei und der ländlichen Entwicklung zu fördern. Bereiche der Zusammenarbeit können unter anderem folgende sein:

  1. Litera a
    Agrarpolitik und internationale landwirtschaftliche Perspektiven im Allgemeinen;
  2. Litera b
    Möglichkeiten für die Erleichterung des Handels mit Pflanzen, Tieren, Wassertieren und deren Produkten unter Berücksichtigung einschlägiger internationaler Übereinkommen wie dem Internationalen Pflanzenschutzabkommen (IPPC) und den Leitlinien des Internationalen Tierseuchenamts (IOE/OIE), zu deren Vertragsparteien sie gehören;
  3. Litera c
    Tierschutz;
  4. Litera d
    Entwicklungspolitik in ländlichen Gebieten;
  5. Litera e
    Qualitätspolitik für Pflanzen, Tiere und Wasserprodukte sowie insbesondere geografische Angaben;
  6. Litera f
    Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Landwirtschaft und Agrarindustrie, von Biokraftstoffen sowie Transfer von Biotechnologie;
  7. Litera g
    Schutz der Pflanzenvielfalt, Saattechnologie, höherer Ertrag von Feldfrüchten, alternative Technologien für Feldfrüchte, einschließlich der Biotechnologie in der Landwirtschaft;
  8. Litera h
    Entwicklung von Datenbanken zur Landwirtschaft, Fischerei und ländlichen Entwicklung;
  9. Litera i
    Stärkung der Humanressourcen im Bereich Landwirtschaft, Veterinärwesen und Fischerei;
  10. Litera j
    Unterstützung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen langfristigen Meeres- und Fischereipolitik, einschließlich der Fischereitechnologie und der Erhaltung und Bewirtschaftung der Küsten- und Meeresressourcen;
  11. Litera k
    Förderung von Anstrengungen zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter oder nicht regulierter Fischereipraktiken und des damit zusammenhängenden Handels;
  12. Litera l
    Maßnahmen zum Erfahrungsaustausch und zur Bildung von Partnerschaften, Entwicklung von Jointventures und Kooperationsnetzen zwischen lokalen Akteuren oder Wirtschaftsbeteiligten, einschließlich von Maßnahmen für den besseren Zugang zu Finanzmitteln in Bereichen wie Forschung und Technologietransfer;
  13. Litera m
    Stärkung der Herstellerverbände und Aktivitäten zur Förderung des Handels.

Im RIS seit

18.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018

Gesetzesnummer

20010179

Dokumentnummer

NOR40201067