Rechtstracker.at

§ 10

Fassungen
10.05.2018 bis 07.07.2020 — BGBl. II Nr. 96/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1010.05.201807.07.2020 BGBl. II Nr. 96/2018 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2018/2019

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2018,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

10.05.2018BGBl. II Nr. 96/2018

Außerkrafttretensdatum

07.07.2020

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2020,).

Text

2. Abschnitt
Darstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Frauenquote im Prüfungsdienst: In den Verwendungsgruppen A1 und A2 ist eine Frauenquote von 50 % anzustreben. Der Soll-Zustand wäre in der Verwendungsgruppe A1 erreicht bei einem Zuwachs von 96 auf 115 Frauen (+ 19,8 %), in der Verwendungsgruppe A2 bei einem Zuwachs von 11 auf 13 Frauen (+ 18,2 %).
    Seit Erstellung des Frauenförderungsplans 1996 aus 1997, erhöhte sich die Zahl der Prüferinnen um 70, während sich die Zahl der Prüfer um 56 verminderte.
  2. Absatz 2,Frauenquote bei Funktionen: Eine vollständige Annäherung an die Frauenquote von 50 % im Bereich der Funktionen wird nur langfristig möglich sein. Diese wäre erreicht, wenn

– zumindest 3 Frauen die Leitung einer Sektion,

 

– 17 Frauen die Leitung einer Abteilung und

 

– 33 Frauen die stellvertretende Leitung einer Abteilung oder die Prüfleitung

 

ausübten. Da zum Stichtag 31. Dezember 2017 4 Frauen die stellvertretende Leitung einer Sektion ausübten, wurde bei dieser Funktion die Frauenquote von 50 % erfüllt.

Im RIS seit

14.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2020

Gesetzesnummer

20010191

Dokumentnummer

NOR40201826