Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
10.05.2018 bis 07.07.2020 — BGBl. II Nr. 96/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 210.05.201807.07.2020 BGBl. II Nr. 96/2018 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2018/2019

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2018,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

10.05.2018BGBl. II Nr. 96/2018

Außerkrafttretensdatum

07.07.2020

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2020,).

Text

Darstellung der Frauenquote

Paragraph 2,

Die Frauenquote liegt zum Stichtag 31. Dezember 2017 bei 47,6 %, was gegenüber 2015 (47,0 %) eine leichte Steigerung bedeutet.

Wie aus der Gegenüberstellung in Paragraph eins, ersichtlich, liegt in der Verwendungsgruppe A1 die Frauenquote unter 50 %. Mit 41,9 % zum Stichtag 31. Dezember 2017 kann jedoch an die Steigerungen aus den Vorjahren angeschlossen werden; im Frauenförderungsplan 2016 aus 2017, waren es noch 39,6 %. In der Verwendungsgruppe A2 sank der Anteil von 51,9 % auf 44,0 %.

Im RIS seit

14.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2020

Gesetzesnummer

20010191

Dokumentnummer

NOR40201818