Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 77/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 1
ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Der Zweck dieses Abkommens ist die Gewährleistung des Schutzes von klassifizierten Informationen, die im Rahmen der Kooperation zwischen den Parteien ausgetauscht oder erzeugt werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2018
Dokumentnummer
NOR40201979