Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 93/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 27Artikel 27
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Teil VIITeil römisch sieben
Schlussbestimmungen
Artikel 27
Unterzeichnung und Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
(1)Absatz eins,Dieses Übereinkommen liegt ab dem 31. Dezember 2016 zur Unterzeichnung auf für
Guernsey (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland), die Insel Man (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland), Jersey (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) und
jedes andere Gebiet, das durch einen einvernehmlichen Beschluss der Vertragsparteien und Unterzeichner dieses Übereinkommens befugt ist, Vertragspartei dieses Übereinkommens zu werden.
(2)Absatz 2,Das Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung.
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2018
Dokumentnummer
NOR40203641