Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten – Durchführung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 100/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2018,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 9
Benutzerleitfaden
(1)Absatz eins,Für die praktischen Aspekte der Zusammenarbeit und der Umsetzung dieses ATIA, erstellen die Parteien einen rechtlich nicht verbindlichen Benutzerleitfaden in englischer Sprache. Der Benutzerleitfaden beinhaltet unter anderem:
technische Details der XML-Datasets
technische Details für die Umwandlung der Datasets in XML-Dokumentformat
die technischen Details zur Nutzung des EUCARIS-Systems
die relevanten nationalen Rechtsvorschriften der Parteien
die nationalen Muster für das in Artikel 3 des CBE-Übereinkommens definierte Informationsschreiben.
(2)Absatz 2,In gegenseitigem Einvernehmen kann eine der Parteien eine sichere Web-Seite erstellen, welche den Benutzerleitfaden sowie andere relevante Dokumente und Informationen betreffend die Umsetzung und Anwendung des CBE-Übereinkommens und des ATIA beinhaltet. Die anderen Parteien unterstützen diese Web-Seite, indem sie die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2018
Dokumentnummer
NOR40204373