Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 101/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 101 aus 2018,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 11
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen
Die Bestimmungen dieses Übereinkommens berühren nicht die in zwei- oder mehrseitigen Übereinkommen der Vertragsparteien enthaltenen Verpflichtungen. Das vorliegende Übereinkommen berührt nicht die bestehenden und künftigen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Union ergeben.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2018
Dokumentnummer
NOR40204396