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§ 2

Fassungen
ab 01.06.2018 — BGBl. II Nr. 157/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 2 heute01.06.2018 BGBl. II Nr. 157/2018 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Polsterer/Polsterin-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 157 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.06.2018BGBl. II Nr. 157/2018

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsprofil

Paragraph 2,

 Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Polsterer/Polsterin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

  1. Ziffer eins
    Ausmessen von Möbeln und Ermitteln des Materialbedarfes,
  2. Ziffer 2
    Entwickeln von eigenen Gestaltungsideen unter Berücksichtigung von Muster, Form und Farbe,
  3. Ziffer 3
    auftragsbezogenes Auswählen sowie Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen,
  4. Ziffer 4
    Ausführen von Näharbeiten mit Hand und Maschine an unterschiedlichen Werkstoffen,
  5. Ziffer 5
    Einbringen von Federkernen und/oder Schaumstoffkombinationen,
  6. Ziffer 6
    Aufbauen von klassischen Polstermöbeln durch Begurten, Federstellen, Schnüren, Füllen, Garnieren, Pikieren, Beziehen mit Bezugsstoffen (Möbelstoffe, Kunstleder, Leder usw.), Ausführen von Abschlussarbeiten,
  7. Ziffer 7
    Aufbauen von modernen Polstermöbeln durch Begurten, Einbringen von Federkernen und/oder Schaumstoffkombinationen, Bepolstern sowie Beziehen mit Bezugsstoff, Ausführen von Abschlussarbeiten,
  8. Ziffer 8
    Reparieren von Polstermöbeln,
  9. Ziffer 9
    Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits- und Umwelt-schutzvorschriften sowie von Normen und Qualitätsstandards.

Schlagworte

Werkstoff, Sicherheitsvorschrift

Im RIS seit

09.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2018

Gesetzesnummer

20010243

Dokumentnummer

NOR40204536