Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Der Lehrbetrieb |
1.1 | Aufgaben und Markstellung des Lehrbetriebes |
1.1.1 | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
1.1.2 | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus sowie der innerbetrieblichen Abläufe des Lehrbetriebes |
1.1.3 | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
1.2 | Betriebseinrichtung, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz |
1.2.1 | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
1.2.2 | Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und Kommunikationsmittel |
1.2.3 | Pflegen und Warten der Instrumente | – |
1.2.4 | Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen sowie von Tierkörpern unter besonderer Berücksichtigung der tierseuchen- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen. |
1.2.5 | Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
1.2.6 | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
1.3 | Ausbildung im dualen System |
1.3.1 | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
1.3.2 | Kenntnis des Inhalts und Ziels der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
2. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
2.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
2.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
2.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
2.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
2.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
2.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
3. | Fachliche Grundlagen |
3.1 | Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie der Haustiere, Heimtiere und Nutztiere sowie der Rassekunde | – |
3.2 | – | Kenntnis der wichtigsten Erkrankungen der Haustiere, Heimtiere und Nutztiere |
3.3 | – | Kenntnisse der wichtigsten Tierseuchen |
3.4 | Grundkenntnisse der Pharmakologie, der wichtigsten Arzneimittelformen und -gruppen sowie des Arzneimittelrechts | – |
3.5 | Grundkenntnisse über Medizinprodukte sowie über deren Aufbereitung | – |
4. | Praxisorganisation |
4.1 | Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane und Interessenvertretungen |
4.2 | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
4.3 | Kenntnis des fachgerechten Verhaltens und der fachgerechten Kommunikation mit Auftragnehmern/innen, Kunden/innen (Tierhalter/innen) und Lieferanten/innen |
4.4 | Kenntnis des Veterinärwesens und der einschlägigen Tierschutzbestimmungen |
4.5 | Kenntnis der wichtigsten veterinärmedizinischen Einrichtungen einer tierärztlichen Ordination/eines privaten Tierspitals | – |
4.6 | Grundkenntnisse des Qualitätswesens (good veterinary practice – GVP) | Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements |
4.7 | Kenntnis der administrativen Aufgaben während und nach Abschluss der Patientenbehandlung (Behandlungsdokumentation) | Durchführen von administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit der Patientenbehandlung (Behandlungsdokumentation) |
4.8 | Kenntnis und Umsetzung des Datenschutzes, der Schweige- und Verschwiegenheitspflicht |
4.9 | Erledigen einschlägiger Schriftverkehrsarbeiten sowie Arbeiten mit Formularen und Vordrucken, Arbeiten bei Postein- und Postausgang, Ablage, Evidenz und Registratur |
4.10 | Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken, Karteien und Akten |
4.11 | – | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen der EDV (Hardware, Software und Betriebssysteme) und von speziellen veterinärmedizinischen EDV-Programmen |
4.12 | – | Durchführen arbeitsplatzspezifischer EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung, Kalkulation, Internet, E-Mail, Buchhaltung, Terminüberwachung und Ablage) |
4.13 | – | Kenntnis des betrieblichen Bestellwesens (Bestellmengen, Bestellzeitpunkte), der Wareneingangskontrolle und der Warenbewegung sowie der sich daraus ergebenden Belege | Durchführen von Bestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform sowie Kontrollieren der Warenlieferungen |
4.14 | – | Kenntnis der Verwaltung und Kontrolle von Lagerbeständen unter besonderer Berücksichtigung der tierärztlichen Hausapotheke | – |
4.15 | – | Mitwirken beim Verwalten und Kontrollieren von Lagerbeständen, Ermitteln des Lagerbedarfes und Überwachen des Lagerbestandes unter Verwendung betrieblicher EDV-Systeme |
4.16 | – | Überprüfen allfälliger Verbrauchsfristen und Ablauftermine |
4.17 | Grundkenntnisse des Umsatzsteuerrechts | Kenntnis der Verrechnung mit Patientenbesitzern (Tierhaltern) bzw. Versicherungen | Durchführen der Verrechnung mit Patientenbesitzern |
4.18 | Kenntnis des Zahlungsverkehrs mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten sowie des Mahnwesens | Mitwirken beim betriebsspezifischen Zahlungsverkehr mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten |
4.19 | Grundkenntnisse der Kassaführung und des Kassabuchs | Kenntnis der Kassaführung und der einschlägigen Bestimmungen zur Registrierkasse |
4.20 | – | Grundkenntnisse der betrieblichen Buchführung und der betrieblichen Buchungsunterlagen |
5. | Betreuung von Patientenbesitzern/Patientenbesitzerinnen (Tierhalter/Tierhalterinnen) |
5.1 | Vereinbaren und Koordinieren von Terminen mit Patientenbesitzern/innen (Tierhalter/innen) | Empfangen der Patientenbesitzer/innen (Tierhalter/innen) | – |
5.2 | Kenntnis der Patienten-annahme bzw. -aufnahme | Annehmen bzw. Aufnehmen von Patienten |
5.3 | Grundkenntnisse über das tierische Verhalten und dessen Interpretation | Umgehen mit veterinärmedizinischen Patienten (Patientenhandling) | Erkennen tierischer Verhaltensstörungen |
5.4 | Grundkenntnisse der allgemeinen Ernährung von Haus-, Heim- und Nutztieren | Grundkenntnisse der speziellen Ernährung von Haustieren, Heimtieren und Nutztieren | Durchführen der allgemeinen Ernährungsberatung nach Anweisung des Tierarztes |
5.5 | Grundkenntnisse der tiermedizinischen Fachbezeichnungen und Abkürzungen | – | – |
5.6 | Kenntnis der tierartgerechten Haltung von Tieren | Beraten von Tierhaltern/innen über tierartgerechte Haltung von Tieren |
5.7 | – | Tierartgerechtes Betreuen von Tieren bei der stationären Behandlung |
6. | Labor |
6.1 | – | Kenntnis der Röntgenmaßnahmen unter Beachtung des Strahlenschutzes | Mitarbeiten bei Röntgenmaßnahmen unter Beachtung des Strahlenschutzes |
6.2 | Grundkenntnisse des veterinärmedizinischen Labors | Kenntnis des veterinärmedizinischen Labors und der dort anfallenden Laborarbeiten | Anfertigen von Blutausstrichen und parasitologischen Präparaten; Bedienen der betriebsspezifischen Laborgeräte |
6.3 | – | Grundkenntnisse der veterinärmedizinischen Mikrobiologie |
7. | Assistieren des Tierarztes/der Tierärztin |
7.1 | Grundkenntnisse der notwendigen Hilfsmittel für veterinärmedizinische Standard-eingriffe | – | – |
7.2 | Warten der Notfallausrüstung des Tierarztes/der Tierärztin sowie Erkennen von Notfällen | Mitarbeiten bei Maßnahmen des Tierarztes/der Tierärztin bei Notfällen |
7.3 | Mitarbeiten beim Vorbereiten von Untersuchungen (Ermitteln der für die Diagnose erforderlichen Angaben wie zB Körpermaße, Alter) und bei diagnostischen Maßnahmen | Mitarbeiten beim Vorbereiten der Narkose sowie bei der Aufwachphase bei der Behandlung nicht lebensmittelliefernder Tiere, insbesondere bei Kleintieren oder Pferden, und beim Führen der Überwachungsdokumentation | Assistieren bei Behandlungs- und Operationsmaßnahmen in tierärztlichen Praxen oder tierärztlichen Kliniken wie zB Herstellen eines sterilen Operationsumfeldes und Handhaben von Instrumenten |
8. | Hygiene |
8.1 | Kenntnis und Anwendung der für den Arbeitsplatz erforderlichen Hygienemaßnahmen, wie Desinfektion und Sterilisation unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätsstandards im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung |
8.2 | – | Mitarbeiten beim Durchführen der Desinfektion von Medizinprodukten sowie bei der Flächendesinfektion | Durchführen der Desinfektion von Medizinprodukten sowie der Flächendesinfektion |
8.3 | – | Mitarbeiten beim Übernehmen von kontaminiertem Instrumentarium, beim Vorbereiten und Durchführen der weiteren manuellen und maschinellen Reinigung sowie bei Sicht- und Funktionskontrollen am gereinigten Instrumentarium | Übernehmen von kontaminiertem Instrumentarium, Vorbereiten und Durchführen der weiteren manuellen und maschinellen Reinigung sowie von Sicht- und Funktionskontrollen am gereinigten Instrumentarium |
8.4 | – | Mitarbeiten beim Vorbereiten des gereinigten Instrumentariums, beim Durchführen der Desinfektion und Sterilisation mittels Dampfsterilisatoren sowie beim Überwachen, Kontrollieren und Dokumentieren des Desinfektions- und Sterilisationsprozesses | Vorbereiten des gereinigten Instrumentariums, Durchführen der Desinfektion und Sterilisation mittels Dampfsterilisatoren sowie Überwachen, Kontrollieren und Dokumentieren des Desinfektions- und Sterilisationsprozesses |
8.5 | – | Mitarbeiten beim Reinigen, Warten und Vorbereiten der im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung eingesetzten Geräte sowie beim Beseitigen einfacher Ablaufstörungen | Reinigen, Warten und Vorbereiten der im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung eingesetzten Geräte sowie Beseitigen einfacher Ablaufstörungen |
8.6 | – | Kenntnis der Infektionskrankheiten und deren Krankheits-bilder; Erkennen von Infektionsquellen, Infektionswegen und Infektionsgefahren |
8.7 | – | Kenntnis und Anwendung von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Seuchen |
8.8 | – | Mitarbeiten beim Reduzieren und Beseitigen (Entwesen, Entlausen) parasitärer makroskopischer Organismen von Menschen, Objekten und Räumen mittels chemischer Substanzen unter Berücksichtigung der einschlägigen KJBG-VO | Reduzieren und Beseitigen (Entwesen, Entlausen) parasitärer makroskopischer Organismen von Menschen, Objekten und Räumen mittels chemischer Substanzen unter Berücksichtigung der einschlägigen KJBG-VO |
8.9 | – | Mitarbeiten beim Lagern des Sterilguts und beim Kontrollieren des Haltbarkeitsdatums sowie beim Aufbereiten und Entsorgen von Verbrauchs- und Gebrauchsgütern | Lagern des Sterilguts und Kontrollieren des Haltbarkeitsdatums sowie Aufbereiten und Entsorgen von Verbrauchs- und Gebrauchsgütern |
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