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§ 2

Fassungen
ab 01.06.2018 — BGBl. II Nr. 159/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 2 heute01.06.2018 BGBl. II Nr. 159/2018 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Steinmetz/Steinmetzin-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 159 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.06.2018BGBl. II Nr. 159/2018

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsprofil

Paragraph 2,

 Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Steinmetz/Steinmetzin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

  1. Ziffer eins
    Auswählen und Prüfen von natürlichen Steinen und Kunststeinen,
  2. Ziffer 2
    Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Bedienungs-anleitungen usw. sowie Erstellen von Skizzen und technischen Zeichnungen,
  3. Ziffer 3
    Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen (Sägen, Spalten, Trennen, Behauen, Schleifen, Polieren) von Hand und mit Maschinen zur Gestaltung von ebenen, hohlen und gewölbten Flächen sowie von Gehrungen, Schrägen, Ausklinkungen, Aussparungen, Bohrungen, Fasen und Rundungen auch unter Verwendung rechnergestützter Maschinen,
  4. Ziffer 4
    Gestalten von Schriften, Ornamenten und Symbolen,
  5. Ziffer 5
    Verlegen von Platten, Bodenplatten und Fliesen,
  6. Ziffer 6
    Versetzen von Treppen, Fenster- und Türumrahmungen sowie Fassadenverkleidungen aus Naturstein und künstlichen Steinen,
  7. Ziffer 7
    Gestalten, Herstellen und Versetzen von Denkmalen,
  8. Ziffer 8
    Durchführen von Qualitätskontrollen an Werkstücken,
  9. Ziffer 9
    Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

Schlagworte

Fensterrahmung

Im RIS seit

12.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2018

Gesetzesnummer

20010257

Dokumentnummer

NOR40204723