Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen – Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 136/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2018,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 25Artikel 25
Text
ARTIKEL 25
Schutz der Souveränität
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien erfüllen ihre Verpflichtungen nach diesem Protokoll in einer Weise, die mit den Grundsätzen der souveränen Gleichheit und territorialen Unversehrtheit der Staaten sowie der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten vereinbar ist.
(2)Absatz 2,Dieses Protokoll berechtigt eine Vertragspartei nicht, im Hoheitsgebiet eines anderen Staates die Gerichtsbarkeit auszuüben und Aufgaben wahrzunehmen, die nach dem innerstaatlichen Recht dieses anderen Staates ausschließlich dessen Behörden vorbehalten sind.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Dokumentnummer
NOR40207312