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Art. 30

Fassungen
ab 01.08.2018 — BGBl. III Nr. 137/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 30 heute01.08.2018 BGBl. III Nr. 137/2018 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen EU, Mitgliedstaaten und Irak

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 137 aus 2018,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 30

Inkrafttretensdatum

01.08.2018BGBl. III Nr. 137/2018

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

Artikel 30

Ausnahmen zur Wahrung der Sicherheit

Dieser Abschnitt ist nicht so auszulegen,

  1. Litera a
    als müsse eine Vertragspartei Informationen zur Verfügung stellen, deren Offenlegung nach ihrer Auffassung ihren wesentlichen Sicherheitsinteressen zuwiderläuft, oder
  2. Litera b
    als hindere er eine Vertragspartei daran, Maßnahmen zu treffen, die sie zum Schutz ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen für notwendig hält
    1. Litera i
      in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten, die direkt oder indirekt der Versorgung einer militärischen Einrichtung dienen;
    2. Sub-Litera, i, i
      in Bezug auf spaltbare oder fusionsfähige Stoffe oder die Stoffe, aus denen sie gewonnen werden;
    3. iii
      im Zusammenhang mit der Herstellung von Waffen, Munition oder Kriegsmaterial oder dem Handel damit oder in Bezug auf den Handel mit anderen Waren und Materialien;
    4. Sub-Litera, i, v
      in Bezug auf öffentliche Beschaffungen, die für die Zwecke der nationalen Sicherheit oder der nationalen Verteidigung unentbehrlich sind;
    5. Litera v
      im Falle eines Krieges oder bei sonstigen ernsten Krisen in den internationalen Beziehungen, oder
  3. Litera c
    als hindere er eine Vertragspartei daran, Maßnahmen in Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu treffen.

Im RIS seit

14.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2018

Gesetzesnummer

20010304

Dokumentnummer

NOR40207434