Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 257/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 257 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 4zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 4
Text
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung bestimmt die Absetzbeträge gemäß § 33 Abs. 3a und Abs. 4 EStG 1988 sowie den Kindermehrbetrag gemäß § 33 Abs. 7 EStG 1988 in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten. Diese Verordnung bestimmt die Absetzbeträge gemäß Paragraph 33, Absatz 3 a und Absatz 4, EStG 1988 sowie den Kindermehrbetrag gemäß Paragraph 33, Absatz 7, EStG 1988 in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2022
Dokumentnummer
NOR40208142