Norm Übereinkommen (Nr. 21) über die Vereinfachung der Aufsicht über die Auswanderer an Bord von Schiffen – Aufhebung× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen (Nr. 21) über die Vereinfachung der Aufsicht über die Auswanderer an Bord von Schiffen – Aufhebung Fassungen (Gesetz) ab 02.10.2018 — BGBl. III Nr. 146/2018 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.10.2018 BGBl. III Nr. 146/2018 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 02.10.2018 Art. 1