Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Beteiligung Islands
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 166/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 2018,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
ARTIKEL 1
Ziel der Vereinbarung
Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Bedingungen für die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto festzulegen und eine wirksame Umsetzung dieser Beteiligung zu ermöglichen, einschließlich des Beitrags Islands zur Erfüllung der Berichterstattungsvorschriften für den zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto durch die Union.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2018
Dokumentnummer
NOR40208502