Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Beteiligung Islands
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 166/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 2018,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Text
ARTIKEL 11
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am neunzigsten Tag nach dem Tag in Kraft, zu dem alle Vertragsparteien ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt haben.
Geschehen zu Brüssel am ersten April zweitausendfünfzehn.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterschrieben.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2018
Dokumentnummer
NOR40208512