Kurztitel
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Beteiligung Islands
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 166/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 2018,
Text
ARTIKEL 9
Verwahrer
Diese Vereinbarung die in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und isländischer Sprache abgefasst ist, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt.