Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufhebung des Sichtvermerkzwanges (Luxemburg)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 97/1930 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 156/2018Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1930, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 2.
Die jeweils im Gebiete der beiden Staaten geltenden Bestimmungen über die Verhängung von Grenzsperren, über die Zurückweisung nicht einwandfreier Reisender an der Grenze, über die Meldung, den Aufenthalt und die Ausweisung von Ausländern sowie über den Schutz des heimischen Arbeitsmarktes gegen die Überlastung mit ausländischen Arbeitskräften werden durch dieses Abkommen nicht berührt.
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2018
Dokumentnummer
NOR40208622