Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 276/2018 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 320/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2018, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Anlage 1 (Grundlagenmodule Kanzlei)
Lehrplan und Lernziele
Einführungsmodul |
Inhalte | Dauer |
Behördenordnung und -aufbau in Grundzügen | ein Tag |
Kommunikation und Berufsethos |
Grundlagen der Informationstechnologie in der Justiz, Basiskenntnisse in der digitalen Akten- und Verfahrensführung | vier Tage |
Gesamt | fünf Tage |
Ziel: Überblick über relevantes Grundwissen und Kommunikation in der Justiz; Erlernen der für die tägliche Arbeit erforderlichen Anwendungen im Bereich der IT und der digitalen Aktenführung |
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Grundmodul |
Inhalte | Dauer |
Wiederholung der Inhalte aus dem Einführungsmodul und Vertiefung | ein Tag |
Kommunikation | zwei Tage |
Behördenordnung und -aufbau vertiefend | ein Tag |
Grundlagen des Dienstrechts und Compliance | ein Tag |
Grundlagenwissen über die Verfahrensarten bei den ordentlichen Gerichten | ein Tag |
Grundkenntnisse in der digitalen Akten- und Verfahrensführung | zwei Tage |
Wiederholung | ein Tag |
Prüfung | ein Tag |
Gesamt | zehn Tage |
Ziel: Erwerb der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die Voraussetzung für alle Bediensteten im Kanzleibereich und bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sind |
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Schlagworte
Behördenaufbau, Geschäftseinteilung, Strafrecht
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2024
Dokumentnummer
NOR40266377