Norm Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Zweiten Rückgabegesetz× ▾ ‹›Gliederung Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Zweiten Rückgabegesetz Fassungen (Gesetz) ab 11.11.1951 — BGBl. Nr. 237/1951 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute11.11.1951 BGBl. Nr. 237/1951 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.11.1951 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1