(1)Absatz eins,Verhaltensweisen, welche die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz verletzen, sind insbesondere herabwürdigende Äußerungen sowie Darstellungen, Mobbing und sexuelle Belästigung. In diesem Zusammenhang wird auf § 43a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, und § 5 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86, jeweils in der geltenden Fassung, verwiesen.Verhaltensweisen, welche die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz verletzen, sind insbesondere herabwürdigende Äußerungen sowie Darstellungen, Mobbing und sexuelle Belästigung. In diesem Zusammenhang wird auf Paragraph 43 a, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 333, und Paragraph 5, Absatz eins, Vertragsbedienstetengesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 86, jeweils in der geltenden Fassung, verwiesen.