Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schulreifeverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 300/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
Kognitive Reife und Grunddispositionen zum Erlernen der Kulturtechniken
§ 2.Paragraph 2,
Die kognitive Reife und Grunddispositionen zum Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen sind ausreichend entwickelt, wenn das Kind
über phonologische Bewusstheit verfügt,
rasch und sicher vertraute Objekte benennen kann,
über ein mengenbezogenes Vorwissen verfügt,
über ein zahlenbezogenes Vorwissen verfügt sowie
ein altersgemäßes Aufmerksamkeits- und Konzentrationsverhalten zeigt.
Schlagworte
Aufmerksamkeitsverhalten
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2018
Dokumentnummer
NOR40209777